Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 16.04.2024

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der Bohle GmbH vertriebenen Waren und sonstigen Leistungen, einschließlich anwendungstechnischer Beratung und Auskünften. Für den Verkauf und die Montage von Maschinen gelten jedoch zusätzliche, teilweise abweichende oder erweiterte Bedingungen, welche diesen AGB vorgehen. Im Übrigen gelten ausschließlich diese AGB.
 
1.2. Die Bohle GmbH erkennt entgegenstehende oder von diesen abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Bohle GmbH die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Regelungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten in der jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung der Bohle GmbH maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der Bohle GmbH abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.1. Die Angebote der Bohle GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen sind unverbindlich. Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Verträge zwischen der Bohle GmbH und ihren Kunden kommen durch die Auftragsbestätigung der Bohle GmbH in schriftlicher oder elektronischer Form, per Email oder Telefax zustande. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung. Erfolgt eine Leistung durch die Bohle GmbH ohne vorherige Auftragsbestätigung, kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung bzw. mit Lieferung zustande.

2.2. Die Bohle GmbH ist – das Einverständnis des Kunden vorausgesetzt – berechtigt, von der Bestellung abweichende Produkte mit gleicher oder verbesserter Qualität zu liefern, wenn die bestellten Waren nicht mehr lieferbar oder ersetzt worden sind.

2.3. Durch die Bohle GmbH gemachte Angaben zu den Waren bzw. Leistungen stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen, die nur annähernd maßgeblich sind, sofern nicht durch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vertraglich vorausgesetzt wird.

2.4. Bei Verträgen, die nicht mit gewerblichen Endverwendern abgeschlossen werden (z. B. Händler bzw. Wiederverkäufer), beträgt der Mindestbestellwert € 50,00 (netto). Bei Lieferungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gilt ein Mindestbestellwert in Höhe von € 500,00 (netto). Ersatzteillieferungen und Serviceleistungen sind vom Mindestbestellwert ausgenommen. 

2.5 Die Bohle GmbH behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen geschützten Rechte an den abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen sowie zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.

3.1. Alle Preise gelten "ab Werk" Haan, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten ausschließlich der ggf. gesondert zu berechnenden Versand-, Fracht-, Verpackungs- und etwaigen Montagekosten. Ab einem Bestellwert von € 300,00 (netto) entfallen im Direktvertrieb gegenüber gewerblichen Endverwendern die Versandkosten, außer bei Speditionslieferungen. Bei Bestellungen gewerblicher Endverwender unter € 50,00 Warenwert (netto), die nicht über den Online-Shop der Bohle GmbH erfolgen, wird eine Servicepauschale von € 10,00 berechnet. Diese entfällt bei eigener Abholung durch den Kunden am Standort Haan. Bei Verträgen, die nicht mit gewerblichen Endverwendern abgeschlossen werden (z. B. Händler bzw. Wiederverkäufer), trägt der Kunde stets die anfallenden Versandkosten. Darüber hinaus wird bei einer Bestellung unter € 100,00 Warenwert (netto) eine Servicepauschale von € 10,00 berechnet. Bei Lieferungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) trägt der Kunde stets die anfallenden Versandkosten, darüber hinaus wird bei einer Bestellung zwischen € 500,00 und € 1.000,00 Warenwert (netto) eine Servicepauschale von € 100,00 berechnet.

 3.2. Änderungen der im Katalog angegebenen Preise sind vorbehalten. Es gelten die jeweils aktuellen Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Geänderte Preise gelten als angenommen, sofern der Kunde nach Erhalt der Auftragsbestätigung dieser nicht unverzüglich widerspricht.

3.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Bohle GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB zu fordern. Die Bohle GmbH behält sich Nachweis und Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.

3.4. Aufrechnung gegen Ansprüche der Bohle GmbH mit Gegenforderungen des Kunden welcher Art auch immer ist ausgeschlossen; dasselbe gilt für das Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

3.5. Die Bohle GmbH behält sich das Recht zur Lieferung nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme vor.

3.6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für Lieferungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Vorauszahlung oder Akkreditiv.

4.1. Die Lieferung erfolgt EXW („ab Werk“ Haan) gemäß Incoterms ® 2020, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe der Ware auf den Kunden bzw. an die vom Kunden mit der Übernahme/Abholung beauftragte Person über. Die Gefahr geht auch bei Teillieferungen und auch dann auf den Kunden über, obwohl und sofern von der Bohle GmbH noch andere Leistungen (z.B. Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme, etc.) zu erbringen sind. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.2 Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch bei Entfall der Versand- und/oder Verpackungskosten.

4.3. Teillieferungen sind möglich, wenn nicht alle bestellten Waren vorrätig sind und eine Teillieferung für den Kunden zumutbar ist.

4.4. Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Bohle GmbH und dem Kunden im Einzelfall schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.

4.5. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Bohle GmbH liegen, gleichgültig, ob diese Hindernisse bei der Bohle GmbH selbst oder ihren Lieferanten eintreten; insbesondere im Falle von Epidemien und Pandemien sowie Streiks, Betriebs- und Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen. In diesem Fall sind beide Parteien jeweils berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern solche Verzögerungen länger als zwei Monaten andauern.

4.6. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist ist der Tag der Bereitstellung der (Teil-)Lieferung zu Abholung oder Versand bzw. der Tag der Übergabe an die Transportperson.

4.7. Befindet sich die Bohle GmbH in Verzug, so kann der Kunde – außer in den Fällen gemäß Pkt. 4.5. – vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er der Bohle GmbH schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug der Bohle GmbH sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gilt die Regelung gemäß Pkt. 9 dieser AGB.

4.8. Gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Waren spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus dem Kunden zurechenbaren Gründen verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall gilt die Anzeige der Einlagerung oder die Anzeige der Versandbereitschaft als Übergabe.

4.9. Die Wahl der Versandart sowie Verpackungs- und Transportmittel bleibt der Bohle GmbH vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl können der Bohle GmbH gegenüber keine Ansprüche des Kunden abgeleitet werden; diesbezüglich gilt Pkt. 9 dieser AGB.

Alle Verpackungen sind im Sinne der österreichischen Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen recycelbar bzw. umweltschonend zu entsorgen. Sofern der Kunde die Entsorgung selbst vornimmt, übernimmt die Bohle GmbH hierfür keine Kosten. Bei Rücksendung von Verpackungsmaterial zur Entsorgung hat der Versand auf Kosten des Kunden zu erfolgen; unfrei angeliefertes Verpackungsmaterial wird durch die Bohle GmbH zurückgewiesen.

6.1. Falsch oder zu viel bestellte Ware kann vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf eigene Versandkosten zurückgegeben werden, sofern die Ware unbenutzt, in Originalverpackung und in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand ist.

6.2. Waren, die speziell für Kunden hergestellt oder beschafft wurden, können nicht zurückgegeben werden.

6.3. Rücksendungen sind zwingend vorab anzumelden und können ansonsten nicht bearbeitet werden.

7.1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Lieferung, verdeckte, nicht erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen ab Erkennen des verdeckten Mangels der Bohle GmbH schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen (wegen des Mangels) (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die §§ 377 f UGB.

7.2. Bei einem von der Bohle GmbH zu vertretenden Mangel der Ware ist die Bohle GmbH nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Mangelbeseitigung trägt die Bohle GmbH alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Reise-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7.3. Der Kunde hat der Bohle GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde der Bohle GmbH die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt die Bohle GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.

7.4. Ist die Bohle GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bohle GmbH

7.5.Bohle GmbH Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrenübergang (siehe Pkt. 4) geltend gemacht werden. Das Recht zum Regress gegenüber Bohle GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ebenfalls nach 12 Monaten ab Gefahrenübergang.

7.6. Für einen bestimmten Umfang, Wert, eine bestimmte Eigenschaft oder Eignung der Kaufsache sowie für deren übliche Beschaffenheit übernimmt die Bohle GmbH keine Haftung. Alle Angaben in Abbildungen, Prospekten, Katalogen und in der Werbung sind reine Produktbeschreibung und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Solche Angaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

7.7. Alle technischen Angaben, speziell sämtliche Angaben zu Maßen, wurden sorgfältig zusammengestellt. Sie entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Aufgrund eventuell notwendiger technischer Änderungen können sich Abweichungen ergeben. Eine Haftung für Schäden, die durch falsche Maße entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Alle herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs- und Montagearten sind vom Kunden zu beachten.

7.8. Bei reinen Verschleißerscheinungen wie auch reduzierter Leistung von Akkus und Batterien etc., die typischerweise das Ergebnis normaler Abnutzung sind und Alter und/oder Laufleistung der Ware entsprechen, handelt es sich regelmäßig nicht um einen zur Ausübung von Gewährleistungsrechten berechtigenden Mangel.

8.1. Soweit durch Mitarbeiter der Bohle GmbH eine allgemeine anwendungstechnische Beratung erfolgt, findet diese nach dem jeweiligen Stand der Technik statt. Die Beratung wird unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter oder durch autorisierte Partner der Bohle GmbH ausgeführt. Die Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter und Partner obliegt der Bohle GmbH.

8.2. Eine Zusicherung eines Leistungserfolges – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – findet hierbei nicht statt, da der Leistungserfolg von verschiedensten Faktoren abhängt, die im Rahmen der allgemeinen anwendungstechnischen Beratung im Regelfall nicht überprüfbar sind. Die Beratung befreit grundsätzlich nicht von einer eigenen Prüfung im Hinblick auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

9.1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet die Bohle GmbH für die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.

9.2. Bohle GmbH Bei leichter sowie schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Bohle GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung der Bohle GmbH für Sachschäden, reine Vermögensschäden, positive Schäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden/Drittschäden, Folgeschäden sowie nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

9.3. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die Haftung der Bohle GmbH Bohle GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden/eines Dritten. Bohle GmbH 

9.4. Die sich aus Pkt. 9. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die Bohle GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht Bohle GmbH für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber der Bohle GmbH aus dem Titel der Produkthaftung sind – sofern und soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

10.1. Die Bohle GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsverbindung (gesicherte Forderungen) mit dem Kunden vor.

10.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Bohle GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist im Weiterveräußerungsfalle verpflichtet, einen auf die Abtretung der Forderung eindeutig und unmissverständlich hinweisenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Bohle GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sie verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde bzw. ein von dem Kunden entsprechend autorisierten Dritten seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Kunde verpflichtet, der Bohle GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

10.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten. Diese Befugnis endet mit der Zahlungseinstellung bzw. dem Zahlungsverzug des Kunden bzw. des von ihm zur Zahlung entsprechend autorisierten Dritten oder wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Bohle GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Bohle GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (= Bruttokaufpreis) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der Bohle GmbH stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Bohle GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (= Bruttokaufpreis) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Bohle GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die Bohle GmbH.

10.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Bohle GmbH eine angemessene Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist die Bohle GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen. Dazu hat der Kunde eine genaue Aufstellung der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsgegenstände zu übersenden, die Gegenstände auszusondern und an die Bohle GmbH herauszugeben. Nach Androhung mit angemessener Frist können die Gegenstände unter Anrechnung auf den dem Käufer berechneten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden. 

10.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln sowie sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen

10.6. Die Bohle GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Bohle GmbH.

Sofern personenbezogene Daten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag von der Bohle GmbH und/oder dem Kunden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden, sind jeweils die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf dieser Webseite verwiesen, die einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
12.1 Der Kunde darf bei der Bohle AG gekaufte Waren weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation oder zur Verwendung in der Russischen Föderation verkaufen, ausführen oder wieder ausführen, sofern diese in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen.

12.2 Der Kunde unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck von Absatz (1) nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette vereitelt wird, einschließlich möglicher Wiederverkäufer. 

12.3 Der Kunde richtet einen angemessenen Überwachungsmechanismus ein und erhält ihn aufrecht, um Verhaltensweisen Dritter in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, die den Zweck von Absatz (1) vereiteln würden, aufzuspüren. 

12.4 Jeder Verstoß gegen die Absätze (1), (2) oder (3) stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar und die Bohle AG ist berechtigt unter anderem folgende Rechte geltend zu machen:

a. Außerordentliche Kündigung des Vertrages. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Der Kunde trägt in diesem Fall alle der Bohle AG entstandenen Kosten und Schäden, und

b. Eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50.000,- oder des Preises der ausgeführten Waren, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Recht zur Geltendmachung von 7 Bohle GmbH Lemböckgasse 63/2/1 A - 1230 Wien DVR 0782211 - FN121081K - Ust-ID: ATU37793900 – HG Wien Bank Austria - IBAN: AT831100003270125200 BIC: BKAUATWW Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt. Eine fällige Vertragsstrafe wird auf einen geltend gemachten Schadensersatzanspruch angerechnet, und

c. Darüber hinaus stellt der Kunde die Bohle AG von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber der Bohle AG wegen eines Verstoßes durch den Kunden gegen die Verpflichtung gemäß Absatz (1), (2) oder (3) geltend gemacht werden, frei. 

12.5 Der Kunde unterrichtet die Bohle AG unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze (1), (2) oder (3), einschließlich etwaiger einschlägiger Aktivitäten Dritter, die den Zweck des Absatzes (1) vereiteln könnten. Der Kunde stellt der Bohle AG Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen nach Absatz (1), (2) und (3) innerhalb von zwei Wochen nach dem einfachen Ersuchen um solche Informationen zur Verfügung.

13.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen der Bohle GmbH und dem Kunden (einschließlich der Streitigkeiten betreffend das wirksame Zustandekommen, die Verletzung, Auflösung oder Ungültigkeit des Vertragsverhältnisses bzw. der AGB) ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien. Die Bohle GmbH ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

13.2. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Kunden befindet. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Kunden ist Wien.

13.3. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Bohle GmbH und dem Kunden gilt, auch bei einem eventuellen Auslandsbezug, ausschließlich das österreichische Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Prozessrechts. 

13.4. Sollte eine Bestimmung des Vertrags bzw. dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags bzw. dieser AGB. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch im Falle von Lücken des Vertrags bzw. dieser AGB.